Verordnung zur Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen bei Asylberechtigten oder anerkannten Flüchtlingen (Qualifikationsgleichwertigkeitsnachweisverordnung - QNachweisVO) Vom 29. September 2015
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 QNachweisVO
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