Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Masterstudiengang soll in der Regel folgende Studieninhalte aufweisen:
rechtliches Verwaltungshandeln,
wirtschafts- und finanzwissenschaftliches Verwaltungshandeln,
personalrechtliches Verwaltungshandeln,
organisatorisches Verwaltungshandeln sowie
Kommunikation und Führung in der Verwaltung.
Der Masterstudiengang muss die unter Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Studieninhalte zusammen zu mindestens 50 Prozent des Gesamtstudienganges abdecken. Die unter Absatz 1 Nummer 3 bis 5 aufgeführten Inhalte müssen zusammen mindestens 40 Prozent des Gesamtstudieninhaltes umfassen.
Der Studiengang muss akkreditiert sein.
rechtliches Verwaltungshandeln,
Das Masterstudium muss geeignet sein, in Verbindung mit den bisher erworbenen Qualifikationen und den bisherigen beruflichen Tätigkeiten zu einer erfolgreichen…
nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung hierfür in besonderer Weise in Betracht kommen,
den Inhalt, das Qualifikationsziel, die Lehrform, die Teilnahmevoraussetzungen, die Arbeitsbelastung und die Dauer der Prüfungsleistungen der Module,
Eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in zuvor abgeleisteten Masterstudiengängen erfolgt auf Antrag der Beamtin oder des Beamten durch die…
im Strafprozessrecht und im Strafvollstreckungsrecht sowie
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.