Rentenanpassungsgesetz 1986 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986) · Zweiter Abschnitt
Das Pflegegeld beträgt vom 1. Juli 1986 an zwischen 402 Deutsche Mark und 1.607 Deutsche Mark monatlich.
§ 7 RAG 1986
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