Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ziel dieses Gesetzes ist es, eine zentrale, unabhängige und beratende Stelle einzurichten, welche die Bekämpfung rassistischer Haltungen und Äußerungen und Strukturen jeglicher Form und die Eindämmung rassistischer Vorfälle und Straftaten zur Aufgabe hat. Hierzu wird eine Beauftragte oder ein Beauftragter des Saarlandes gegen Rassismus bestellt.
Die oder der Beauftragte nimmt sich unter Wahrung der Vertraulichkeit und der Achtung personenbezogener Daten der Anliegen der sich an sie oder ihn wendenden Menschen an.