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Ziel dieses Gesetzes ist es, eine zentrale, unabhängige und beratende Stelle einzurichten, welche die Bekämpfung antisemitischer Haltungen und Äußerungen jeglicher Form und die Eindämmung antisemitischer Vorfälle und Straftaten zur Aufgabe hat. Hierzu wird eine Beauftragte oder ein Beauftragter für jüdisches Leben im Saarland und gegen Antisemitismus bestellt.
Die oder der Beauftragte nimmt sich unter Wahrung der Vertraulichkeit und der Achtung personenbezogener Daten der Anliegen der sich an sie oder ihn wendenden Menschen an.