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Das Verwaltungsabkommen tritt am 15. Juni 1967 in Kraft und wird auf die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Seine Geltungsdauer verlängert sich jeweils um zwei Jahre, wenn nicht eine der Regierungen spätestens drei Monate vor Ablauf der Geltungsdauer eine Änderung oder Ergänzung des Abkommens beantragt hat.