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1Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, erhalten eine Unterhaltsbeihilfe. 2Die Unterhaltsbeihilfe besteht aus Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der Rechtsreferendarin oder dem Rechtsreferendar benanntes Konto; fällt der Zahltag auf einen Samstag oder auf einen Wochenfeiertag, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag.
einem Grundbetrag von monatlich 1.091,26 Euro und
einem Familienzuschlag in entsprechender Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelungen zum Familienzuschlag eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst für ein Amt der Besoldungsgruppe A 13.
Besteht der Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe nicht für einen vollen Kalendermonat, so wird nur der Teil der Unterhaltsbeihilfe gezahlt, der auf den Anspruchszeitraum entfällt.
Der Grundbetrag nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 wird jeweils um den gleichen Vomhundertsatz und zu dem gleichen Zeitpunkt angepasst, wie der nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften gewährte höchste Anwärtergrundbetrag regelmäßig angepasst wird.1)