Geschäftsordnung der Regierung des Saarlandes Vom 10. Februar 2026
Die Vergabe von Gutachten ist mit der Staatskanzlei abzustimmen, soweit im Einzelfall der Auftragswert 30 000 Euro brutto übersteigt. Fünfter Abschnitt Geschäftsverkehr und Vertretung der Landesregierung nach außen
§ 19 RegGO SL 2026Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen