Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die ständige Wahrnehmung der Aufgaben und Interessen des Landes gegenüber den Organen der Bundesrepublik Deutschland obliegt der Vertretung beim Bund.
Sie wird geleitet von dem Bevollmächtigten beim Bund, der von der Ministerpräsidentin bestellt wird und ihr untersteht. Zweiter Abschnitt Ministerinnen, Minister und Ministerien