Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 ReiseKfmAusbV 2011
§ 2 ReiseKfmAusbV 2011Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen