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Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen des qualifizierten Krankentransportes, der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen. Außerdem muss der Rahmenlehrplan gemäß den in Anlage 1 enthaltenen Empfehlungen des Ausschusses „Rettungswesen“ vom 11. und 12. Februar 2019 zur Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern vermittelt werden. Die erfolgreiche Ausbildung schließt mit der Qualifikation „Rettungssanitäterin“ beziehungsweise „Rettungssanitäter“ ab.
Die Ausbildung zur Rettungshelferin beziehungsweise zum Rettungshelfer soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen des qualifizierten Krankentransportes und des Bevölkerungsschutzes befähigen. Die erfolgreiche Ausbildung schließt mit der Qualifikation „Rettungshelferin“ beziehungsweise „Rettungshelfer“ ab.
Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und…
Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin und zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in den Bereichen des Patiententransports,…
Die rettungsdienstliche Ausbildung erstreckt sich auf die Ausbildung zum Rettungssanitäter nach den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für…
Durch die zuständige Behörde als gleichwertig bewertete, erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen oder erfolgreich abgeschlossene Teile von Ausbildungen im…
Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter beginnt mit der theoretisch-praktischen Ausbildung nach Absatz 1 Nummer 1 und endet…
Die Prüfung zur Rettungssanitäterin beziehungsweise zum Rettungssanitäter besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil. Sie soll nach dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.