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Die Ausbildung zur Rettungssanitäterin und zum Rettungssanitäter soll die Absolventin und den Absolventen zum Einsatz in den Bereichen des Patiententransports, des qualifizierten Krankentransports sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen.
Die erfolgreiche Ausbildung schließt mit der Qualifikation „Rettungssanitäterin“ oder „Rettungssanitäter“ ab.