Verordnung über die Fortbildung des nichtärztlichen Fachpersonals im saarländischen Rettungsdienst Vom 11. Februar 2022
Die Kosten der Fortbildung für das Rettungsdienstpersonal sind Kosten des Rettungsdienstes. Die Fortbildungskosten können vom Träger des Rettungsdienstes budgetiert werden.
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