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Die Beauftragten im Rettungsdienst dokumentieren die Erfüllung der Fortbildungspflicht ihres Personals und halten folgende Mindestangaben schriftlich oder elektronisch vor: Im Falle des § 4 Absatz 3 beinhaltet die Dokumentation auch das Ergebnis der Überprüfung der Notkompetenz.
Name und Berufsbezeichnung des Fortbildungsverpflichteten
Fortbildungsbezeichnung
Art der Fortbildung sowie Fortbildungsnummer
Datum der Fortbildung
Name der verantwortlichen wissenschaftlichen Leitung
Anrechnungsfähige Unterrichtseinheiten
Ergebnis einer etwaig durchgeführten Leistungskontrolle
Die Dokumentation ist nach dem Ausscheiden des eingesetzten Personals ein Jahr aufzubewahren, soweit nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.