Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Rettungswachen halten die nach dem Bedarfsplan notwendigen Rettungsmittel sowie das erforderliche Personal bereit und führen die Einsätze durch. Auf Anweisung der Leitstelle haben die Rettungswachen auch Einsätze außerhalb ihres Bereiches durchzuführen.
Bei dem Neu-, Um- oder Erweiterungsbau von Krankenhäusern haben die Träger des Rettungsdienstes darauf hinzuwirken, daß die Belange des Rettungsdienstes berücksichtigt werden.
Die Rettungswachen halten die notwendigen Rettungsdienstfahrzeuge und das notwendige Personal einsatz- und abrufbereit. Vor dem Neu-, Um- oder Erweiterungsbau…
Die Träger des Rettungsdienstes wirken darauf hin, daß geeignete Krankenhäuser
Der Rettungsdienst arbeitet insbesondere mit den Feuerwehren, den anerkannten Hilfsorganisationen, den Katastrophenschutzbehörden, den Krankenhäusern und dem…
Der Träger des Rettungsdienstes errichtet und unterhält eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für den Feuerschutz nach § 28 Absatz 1 des Gesetzes über den…
Die Rettungswache, an der die Ausbildung stattfindet, muss Teil eines Rettungsdienstbereichs sein, in dem ein Notarztdienst eingerichtet ist. Die Rettungswache…
Der Entwurf des Bedarfsplanes ist mit den vollständigen Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den anerkannten Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.