Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung) · Erster Teil, Kapitel 6, Abschnitt III.
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
§ 6.17 RheinSchPV 1994Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen