Schlußformel VollstrAbkCHEAVVerordnung zur Ausführung des deutsch-schweizerischen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen vom 2. November 1929
Der Reichsminister des Auswärtigen Der Reichsminister der Justiz
Schlußformel UrkErsVVerordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden
Der Reichsminister der Justiz
Schlussformel WZG§35RHOBekBekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Der Bundesminister der Justiz
Schlussformel WZG§4FRABekBekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Der Bundesminister der Justiz