Gesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975
Freie Stellen für Richter und Staatsanwälte sind auszuschreiben. Das Nähere wird durch das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales durch Verwaltungsvorschrift geregelt.
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