ErsFrhStAbwV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 ErsFrhStAbwV SLVerordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch freie Tätigkeit Vom 21. Juli 1986 § 5§ 7 Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales wird ermächtigt, Einzelheiten des Verfahrens durch Verwaltungsvorschriften[2] zu regeln. § 5§ 7