RiG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 59 RiG SLEinleitung des VerfahrensGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975 § 58§ 60 Leichte Sprache BarrierefreiDas Versetzungsverfahren wird durch einen Antrag der obersten Dienstbehörde eingeleitet. Ein Vorverfahren findet nicht statt.