RiG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 64 RiG SLBekleidung mehrerer ÄmterGesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz Vom 15. Mai 1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1975 § 63§ 65 Leichte Sprache BarrierefreiIst ein Richter zugleich Beamter, so sind für seine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit die Vorschriften für Richter anzuwenden.