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Sind Richterinnen und Richter zugleich Beamte, so sind für ihre Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit die Vorschriften für Richterinnen und Richter anzuwenden.
Ist ein Richter zugleich Beamter, so sind für seine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit die Vorschriften für Richter anzuwenden.
Ist eine Richterin oder ein Richter zugleich Beamtin oder Beamter, so sind die Vorschriften über das Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter…
Beantragen Richterinnen und Richter auf Lebenszeit oder Richterinnen und Richter auf Zeit schriftlich, sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu…
Ist ein Richter zugleich Beamter, so sind die Vorschriften über das Disziplinarverfahren gegen Richter anzuwenden.
Ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit kann eine Beamtin oder ein Beamter auf Lebenszeit oder auf Zeit auf ihren oder seinen Antrag in den Ruhestand versetzt…
Hält die dienstvorgesetzte Stelle Richterinnen und Richter auf Lebenszeit oder Richterinnen und Richter auf Zeit für dienstunfähig und stellt die Richterin oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.