31972L0221 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Richtlinie des Rates vom 6. Juni 1972 zur Durchführung koordinierter jährlicher Erhebungen über die Tätigkeit der Industrie (72/221/EWG)
Die den Mitgliedstaaten durch die Erhebungen entstehenden Kosten bleiben zu Lasten der einzelstaatlichen Haushaltspläne.