31972L0221 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 8 31972L0221Richtlinie des Rates vom 6. Juni 1972 zur Durchführung koordinierter jährlicher Erhebungen über die Tätigkeit der Industrie (72/221/EWG) Artikel 7Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Artikel 7