Art. 6a 31980L0181
Die Umsetzung der Richtlinie betreffende Themen, insbesondere die Frage der zusätzlichen Angaben, werden weiter untersucht; erforderlichenfalls werden geeignete Maßnahmen im Einklang mit dem Verfahren von Artikel 18 der Richtlinie 71/316/EWGABl. L 202 vom 6.9.1971, S. 1 . des Rates ergriffen.