Art. 6 31989L0654
Allgemeine Verpflichtungen
Zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, daß
Zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, daß