Richtlinie des Rates vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis (91/383/EWG)
Arbeitsformen wie befristete Arbeit oder Leiharbeit haben erheblich zugenommen.
Erwägungsgrund 3 31991L0383Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen