Art. 18 Abs. 2 31991L0674Aktiva: Posten G II Abgegrenzte Abschlußaufwendungen
Die Mitgliedstaaten können aber auch im Allgemeinen Versicherungsgeschäft den Abzug der Abschlußaufwendungen von den Beitragsüberträgen und im…
§ 43 Abs. 2 RechVersVVerordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
Als Abschlußaufwendungen sind die durch den Abschluß eines Versicherungsvertrages anfallenden Aufwendungen auszuweisen, auch soweit sie bei den…
Anlage 2 Nr. 6 BerVersVVerordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bei Versicherungen, bei denen der in den Beiträgen eingerechnete Abschlusskostensatz höher ist als der geschäftsplanmäßige oder der durch den Verantwortlichen…
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 KVAVVerordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung
die unmittelbaren Abschlusskosten,
Art. 38 Abs. 1 31991L0674Versicherungstechnische Rechnung für das Allgemeine Versicherungsgeschäft: Posten I 4 Versicherungstechnische Rechnung für das Lebensversicherungsgeschäft: Posten II 5 Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle umfassen die im Geschäftsjahr für Versicherungsfälle geleisteten Zahlungen zuzüglich der Rückstellung für noch nicht…