Art. 38 31991L0674
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle umfassen die im Geschäftsjahr für Versicherungsfälle geleisteten Zahlungen zuzüglich der Rückstellung für noch nicht abgewikkelte Versicherungsfälle am Ende des Geschäftsjahres abzüglich der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle zu Beginn des Geschäftsjahres.Diese Beträge umfassen auch Rentenzahlungen, Rückkäufe, Schadensreserveeintritte und -austritte von zedierenden Versicherungsunternehmen und von Rückversicherern, externe und interne Schadenregulierungsaufwendungen sowie die unter Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe b) und Absatz 2 Buchstabe a) fallenden Spätschäden.Erstattungsleistungen aufgrund von Regressen und Provenues im Sinne von Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe d) sind abzuziehen.
Ist die Differenz aus erheblich, so ist sie nach Art und Höhe im Anhang zu erläutern.