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Gewisse Änderungen sind mit Rücksicht auf den besonderen Charakter der Versicherungsunternehmen auch für den Anhang zum Jahresabschluß und zum konsolidierten Abschluß erforderlich.
Im Anhang zum konsolidierten Abschluss werden die nach den Artikeln 16, 17 und 18 geforderten Informationen dargelegt; dies erfolgt zusätzlich zu den nach…
Abweichungen von vorgeschriebenen oder Änderungen von angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; Abweichungen und Änderungen sind zu begründen; die sich…
Hat sich die Zusammensetzung aller in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen im Laufe des Geschäftsjahres erheblich geändert, so sind in den konsolidierten…
Der Jahresabschluss hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Reicht…
Die Dringlichkeit der Koordinierung ergibt sich aus der Tatsache, daß sich immer mehr Versicherungsunternehmen über die Grenzen hinweg betätigen. Für Gläubiger,…
Der Anhang muss Folgendes enthalten: a) ausreichende Informationen zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit des verkürzten Abschlusses mit dem Jahresabschluss;…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.