Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) · ABSCHNITT III
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 12 31992L0058Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen