Art. 15 31992L0083
Für die Anwendung der Richtlinie 92/84/EWG und der Richtlinie 2008/118/EGRichtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 12 ). des Rates gelten Bezugnahmen auf Wein gleichermaßen für die in diesem Abschnitt definierten anderen gegorenen Getränke.