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Der nach Artikel 6 Absatz 1a Buchstabe d vorzulegende Umsetzungsplan enthält 1. eine Bewertung der in der Vergangenheit erreichten, aktuellen und prognostizierten Quoten bei Recycling, Deponierung und anderen Arten der Behandlung von Verpackungsabfällen und der Abfallströme, aus denen sie sich zusammensetzen; 2. eine Bewertung der Umsetzung der bestehenden Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme nach den Artikeln 28 und 29 der Richtlinie 2008/98/EG; 3. die Gründe, aus denen der Mitgliedstaat der Auffassung ist, dass er die jeweilige, in Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben g und i festgelegte Zielvorgabe in der dort festgelegten Frist unter Umständen möglicherweise nicht erreichen wird, und eine Bewertung der zur Erfüllung dieser Zielvorgabe nötigen Fristverlängerung; 4. die zur Erfüllung der Zielvorgaben nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben g und i dieser Richtlinie notwendigen Maßnahmen, die während der Fristverlängerung für den Mitgliedstaat gelten, einschließlich geeigneter wirtschaftlicher Instrumente und anderer Maßnahmen, die Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie gemäß Artikel 4 Absatz 1 und Anhang IVa der Richtlinie 2008/98/EG bieten; 5. einen Zeitplan für die Durchführung der in Nummer 4 genannten Maßnahmen, die Festlegung der für ihre Durchführung zuständigen Stelle und eine Bewertung, wie diese Maßnahmen jeweils zur Erfüllung der im Fall einer Fristverlängerung geltenden Zielvorgaben beitragen; 6. Informationen zu Finanzmitteln für die Abfallbewirtschaftung nach dem Verursacherprinzip und 7. gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität im Sinne einer besseren Planbarkeit und besserer Überwachungsergebnisse in der Abfallbewirtschaftung.
Bei der Aufstellung solcher Programme beschreiben die Mitgliedstaaten sofern relevant den Beitrag, den die in Anhang IVa aufgeführten Instrumente und Maßnahmen…
Der nach Artikel 5 Absatz 6 vorzulegende Umsetzungsplan enthält 1. eine Bewertung der in der Vergangenheit erreichten, aktuellen und prognostizierten Quoten bei…
Der nach Artikel 11 Absatz 3 vorzulegende Umsetzungsplan enthält 1. eine Bewertung der in der Vergangenheit erreichten, aktuellen und prognostizierten Quoten…
Der Abfallbewirtschaftungsplan umfasst mindestens Folgendes: a) gegebenenfalls die vorgesehene Einstufung der Abfallentsorgungseinrichtung gemäß den Kriterien…
der Kommission mindestens 24 Monate vor Ablauf der Frist gemäß Absatz 5 des vorliegenden Artikels seine Absicht mitteilt, die Frist zu verlängern, und einen…
Darüber hinaus ist es erforderlich, Umfang und Inhalt der Anforderungen an die Abfallwirtschaftsplanung genauer festzulegen und die Notwendigkeit, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.