Erwägungsgrund 42 32025R0040
Für Wirtschaftsakteure sollte ein Anreiz geschaffen werden, den Rezyklatanteil im Kunststoffanteil der Verpackung zu erhöhen. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, die Anpassung der Gebühren im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung auf der Grundlage des Prozentsatzes des Rezyklatanteils in Verpackungen sicherzustellen. Die Gebührenanpassung sollte in diesen Fällen auf gemeinsamen Regeln für die Berechnung und Überprüfung des in solchen Verpackungen enthaltenen Rezyklatanteils beruhen. In diesem Zusammenhang sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, bestehende Systeme beizubehalten, die einen bevorzugten und fairen Zugang zu recyceltem Material gewähren, um die Mindestziele für den Rezyklatanteil zu erreichen, sofern sie dieser Verordnung entsprechen. Darüber hinaus sollte für die recycelten Materialien ein bevorzugter Zugang zu Marktpreisen gewährt werden, und die Menge der Rezyklate, zu denen vorrangiger Zugang gewährt wird, sollte der Masse der Verpackungen entsprechen, die der Wirtschaftsakteur innerhalb eines bestimmten Zeitraums im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats bereitgestellt hat.