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Der nach Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe d vorzulegende Umsetzungsplan enthält a) eine Bewertung der in der Vergangenheit erreichten, aktuellen und prognostizierten Quoten bei Recycling, Deponierung und anderen Arten der Behandlung von Verpackungsabfällen und der Abfallströme, aus denen sie sich zusammensetzen; b) eine Bewertung der Umsetzung der bestehenden Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme nach den Artikeln 28 und 29 der Richtlinie 2008/98/EG; c) die Gründe, aus denen der Mitgliedstaat der Auffassung ist, dass er die jeweilige, in Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b oder d festgelegte Zielvorgabe in der dort festgelegten Frist möglicherweise nicht erreichen wird, und eine Bewertung der zur Erfüllung dieser Zielvorgabe nötigen Fristverlängerung; d) die zur Erfüllung der Zielvorgaben nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b oder d dieser Verordnung notwendigen Maßnahmen, die während der Fristverlängerung für den Mitgliedstaat gelten, einschließlich geeigneter wirtschaftlicher Instrumente und anderer Maßnahmen, die Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG bieten; e) einen Zeitplan für die Durchführung der in Buchstabe d genannten Maßnahmen, die Festlegung der für ihre Durchführung zuständigen Stelle und eine Bewertung, wie diese Maßnahmen im Fall einer Fristverlängerung jeweils zur Erfüllung der geltenden Zielvorgaben beitragen; f) Informationen zu Finanzmitteln für die Abfallbewirtschaftung nach dem Verursacherprinzip; g) gegebenenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität im Sinne einer besseren Planbarkeit und besserer Überwachungsergebnisse in der Abfallbewirtschaftung.
Der nach Artikel 6 Absatz 1a Buchstabe d vorzulegende Umsetzungsplan enthält 1. eine Bewertung der in der Vergangenheit erreichten, aktuellen und…
Der nach Artikel 5 Absatz 6 vorzulegende Umsetzungsplan enthält 1. eine Bewertung der in der Vergangenheit erreichten, aktuellen und prognostizierten Quoten bei…
Der nach Artikel 11 Absatz 3 vorzulegende Umsetzungsplan enthält 1. eine Bewertung der in der Vergangenheit erreichten, aktuellen und prognostizierten Quoten…
Der folgende Anhang wird angefügt: „ANHANG IV NACH ARTIKEL 5 ABSATZ 6 VORZULEGENDER UMSETZUNGSPLAN Der nach Artikel 5 Absatz 6 vorzulegende Umsetzungsplan…
der Kommission mindestens 24 Monate vor Ablauf der Frist gemäß Absatz 5 des vorliegenden Artikels seine Absicht mitteilt, die Frist zu verlängern, und einen…
Der Abfallbewirtschaftungsplan umfasst mindestens Folgendes: a) gegebenenfalls die vorgesehene Einstufung der Abfallentsorgungseinrichtung gemäß den Kriterien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.