Art. 1 31994L0063
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Verfahren, Einrichtungen, Fahrzeuge und Binnenschiffe, die für die Lagerung und Umfüllung von Ottokraftstoff und seine Beförderung von einem Auslieferungslager zum anderen oder von einem Auslieferungslager zu einer Tankstelle benutzt werden.