Art. 14a 31998L0041
Die Kommission bewertet die Durchführung dieser Richtlinie und legt die Ergebnisse der Bewertung dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 22. Dezember 2026 vor.Spätestens am 22. Dezember 2022 unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Zwischenbericht über die Umsetzung dieser Richtlinie.