Art. 13 32000L0014
Geräte und Maschinen, die nur der Kennzeichnungspflicht unterliegen
Für den garantierten Schalleistungspegel der nachstehend aufgeführten Geräte und Maschinen besteht lediglich Kennzeichnungspflicht:
Für den garantierten Schalleistungspegel der nachstehend aufgeführten Geräte und Maschinen besteht lediglich Kennzeichnungspflicht: