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I. Besondere Bezeichnungen, die nur in der Sprache der Bezeichnung verwendet werden dürfen a) „Vruchtendrank“ für Fruchtnektar; b) „Süßmost“; darf nur in Verbindung mit den Verkehrsbezeichnungen „Fruchtsaft“ oder „Fruchtnektar“ verwendet werden: i) für Fruchtnektar, der ausschließlich aus Fruchtsäften, konzentrierten Fruchtsäften/Fruchtsaftkonzentraten oder einem Gemisch dieser beiden Erzeugnisse hergestellt wird, die aufgrund ihres hohen natürlichen Säuregehalts zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet sind; ii) für Fruchtsaft, der aus Äpfeln oder Birnen, gegebenenfalls unter Hinzufügung von Äpfeln, jedoch ohne Zuckerzusatz hergestellt wird; c) „succo e polpa“ bzw. „sumo e polpa“ für Fruchtnektar, der ausschließlich aus Fruchtmark und/oder konzentriertem Fruchtmark hergestellt wird; d) i)„ Æblemost“ — Synonym für Apfelsaft; ii) „Æblemost fra koncentrat“ — Synonym für Apfelsaft aus Konzentrat; e) i) „Sur … saft“ in Verbindung mit der Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache für Säfte ohne Zuckerzusatz aus schwarzen, roten oder weißen Johannisbeeren/Ribiseln, Kirschen, Himbeeren, Erdbeeren oder Holunderbeeren; ii) „Sød … saft“ oder „sødet … saft“ mit der Angabe der verwendeten Frucht in dänischer Sprache für Saft dieser Frucht mit einem Zuckerzusatz von über 200 g/l; f) „Äppelmust/Äpplemust“ — Synonym für Apfelsaft; g) „mosto“ — Synonym für Traubensaft; h) „smiltsērkšķu sula ar cukuru“ oder „astelpaju mahl suhkruga“ oder „słodzony sok z rokitnika“ für aus Sanddorn gewonnene Säfte mit einem Zuckerzusatz von höchstens 140 g/l. II. Besondere Bezeichnungen, die in einer oder mehreren Amtssprachen der Union verwendet werden können a) „Kokosnusswasser“ für das Erzeugnis, das unmittelbar aus der Kokosnuss gewonnen wird, ohne das Kokosnussfleisch auszupressen, als Synonym für Kokosnusssaft.
Bezeichnungen der LebensmittelErzeugnisse1.VruchtendrankFruchtnektar2.a)Succo e polpaFruchtnektar, der ausschließlich aus Fruchtmark oder konzentriertem…
Die in Anlage 1 vorgeschriebenen Bezeichnungen sind den dort in Spalte 1 genannten Erzeugnissen vorbehalten. Abweichend von Satz 1 dürfen Erzeugnisse aus einer…
Besondere Vorschriften für FruchtnektarFruchtnektar ausMindestgehalt an Fruchtsaft oder Fruchtmark (in Vol.-% des fertigen Erzeugnisses)I.Früchten mit saurem,…
I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 1. a) Fruchtsaft Gärfähiges, jedoch nicht gegorenes, aus dem genießbaren Teil gesunder und reifer Früchte (frisch oder durch Kälte…
BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR FRUCHTNEKTAR Fruchtnektar aus Mindestgehalt an Fruchtsaft und/oder Fruchtmark (in % vol des fertigen Erzeugnisses) I. Früchten mit…
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen: 1. Frucht: — die frische, gesunde, nicht verdorbene Frucht, der keine wesentlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.