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BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR FRUCHTNEKTAR Fruchtnektar aus Mindestgehalt an Fruchtsaft und/oder Fruchtmark (in % vol des fertigen Erzeugnisses) I. Früchten mit saurem Saft, der zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet ist Passionsfrucht 25 Quito-Orangen 25 Schwarze Johannisbeeren/Ribiseln 25 Weiße Johannisbeeren/Ribiseln 25 Rote Johannisbeeren/Ribiseln 25 Stachelbeeren 30 Sanddorn 25 Schlehen 30 Pflaumen 30 Zwetschgen 30 Ebereschen 30 Hagebutten 40 Sauerkirschen/Weichseln 35 Andere Kirschen 40 Heidelbeeren 40 Holunderbeeren 50 Himbeeren 40 Aprikosen/Marillen 40 Erdbeeren 40 Brombeeren 40 Kranbeeren/Cranberries 30 Quitten (Cydonia oblonga L.) 50 Zitronen und Limetten 25 Andere Früchte dieser Kategorie 25 II. Säurearmen oder sehr aromatischen Früchten oder Früchten, die viel Fruchtfleisch enthalten, mit Saft, der zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet ist Mangos 25 Bananen 25 Guaven 25 Papayas 25 Litschis 25 Acerolas 25 Stachelannonen 25 Netzannonen 25 Cherimoyas, Zimtäpfel 25 Granatäpfel 25 Kaschuäpfel 25 Mobinpflaumen 25 Umbu 25 Andere Früchte dieser Kategorie 25 III. Früchten mit zum unmittelbaren Genuss geeignetem Saft Äpfel 50 Birnen 50 Pfirsiche 50 Zitrusfrüchte, außer Zitronen und Limetten 50 Ananas 50 Tomaten/Paradeiser 50 Andere Früchte dieser Kategorie 50
Besondere Vorschriften für FruchtnektarFruchtnektar ausMindestgehalt an Fruchtsaft oder Fruchtmark (in Vol.-% des fertigen Erzeugnisses)I.Früchten mit saurem,…
Fruchtnektar, der ausschließlich aus Fruchtsäften, konzentrierten Fruchtsäften oder einem Gemisch dieser beiden Erzeugnisse hergestellt wurde, die auf Grund…
„ANHANG V Gebräuchlicher Name der Frucht Botanischer Name Mindestbrixwerte für rückverdünnten Fruchtsaft und rückverdünntes Fruchtmark Apfel (*) Malus domestica…
MINDESTBRIXWERTE FÜR WIEDERHERGESTELLTEN FRUCHTSAFT UND WIEDERHERGESTELLTES FRUCHTMARK Gebräuchlicher Name der Frucht Botanischer Name Mindestbrixwerte Apfel…
I. Besondere Bezeichnungen, die nur in der Sprache der Bezeichnung verwendet werden dürfen a) „Vruchtendrank“ für Fruchtnektar; b) „Süßmost“; darf nur in…
I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 1. a) Fruchtsaft Gärfähiges, jedoch nicht gegorenes, aus dem genießbaren Teil gesunder und reifer Früchte (frisch oder durch Kälte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.