Erwägungsgrund 3 32002L0004
Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 5/2001, sind Eier mit einem Code zur Ermittlung des Erzeugerbetriebs zu kennzeichnen, aus dem auch die Art der Legehennenhaltung hervorgeht.