Art. 14 32003L0010
Kodex
Bei der Anwendung dieser Richtlinie arbeiten die Mitgliedstaaten in Konsultation mit den Sozialpartnern und im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten einen Kodex für einen praktischen Leitfaden aus, um Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Musik- und Unterhaltungssektor zu helfen, den gesetzlichen Verpflichtungen, wie sie in dieser Richtlinie festgelegt sind, zu entsprechen.