Art. 15 32003L0010
Aufhebung
Die Richtlinie 86/188/EWG wird mit Wirkung ab dem in Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten Zeitpunkt aufgehoben.
Die Richtlinie 86/188/EWG wird mit Wirkung ab dem in Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten Zeitpunkt aufgehoben.