Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die staatlichen Pflanzenschutzdienste halten oft große Stückzahlen von Zeugnissen vorrätig. Es empfiehlt sich daher, für einen Übergangszeitraum Bestimmungen für die Verwendung der Zeugnisse auf der Grundlage der Muster im Anhang des IPPC in der Fassung von 1979 festzulegen.
Über Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird auf der Grundlage der vor dem 14. Juni 2011 geltenden nationalen Rechtsvorschriften entschieden. Nach…
Der Anhang des von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) geschlossenen Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens…
Die Mitgliedstaaten akzeptieren für die Zwecke von Artikel 13 Absatz 1 Ziffer ii) der Richtlinie 2000/29/EG amtliche „Pflanzengesundheitszeugnisse“ oder…
Die Muster der Zeugnisse, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen bei der Einfuhr in die Gemeinschaft beiliegen müssen, sind festzulegen.
Das IPPC wurde 1979 und 1997 grundlegend geändert. Bei diesen Änderungen wurden unterschiedliche Zeugnismuster zugelassen, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und…
Nach Aufnahme alter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG müssen die Mitgliedstaaten binnen vier Jahren nach dem Zeitpunkt der Aufnahme jedes diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.