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Der Anhang des von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) geschlossenen Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) vom 6. Dezember 1951 enthält Zeugnismuster mit einem Standardwortlaut und in einem Standardformat, die bei der Abfassung und Ausstellung von Zeugnissen eingehalten werden sollten.
ISPM 15 Standard: Internationaler Standard für Verpackungsmaterial aus Holz, erstellt nach dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (Bekanntmachung des…
Wird das Anbaumaterial von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet, das die Anforderungen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens erfüllt, können…
Die staatlichen Pflanzenschutzdienste halten oft große Stückzahlen von Zeugnissen vorrätig. Es empfiehlt sich daher, für einen Übergangszeitraum Bestimmungen…
Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (nachstehend „IPPC-Übereinkommen“ genannt) wurde von der FAO-Konferenz im Jahr 1951 geschlossen und trat im…
Die Mitgliedstaaten akzeptieren die in Absatz 1 genannten Zeugnisse nur, wenn sie unter Berücksichtigung der Internationalen FAO-Standards für…
Das IPPC wurde 1979 und 1997 grundlegend geändert. Bei diesen Änderungen wurden unterschiedliche Zeugnismuster zugelassen, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.