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Um pünktlichere und verlässlichere Informationen über das vom Aktienemittenten im Laufe des Geschäftsjahres erzielte Ergebnis zu erhalten, ist auch eine häufigere Zwischenberichterstattung erforderlich. Daher sollte die Verpflichtung eingeführt werden, innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres eine erste Zwischenmitteilung der Geschäftsführung und innerhalb der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres eine zweite Zwischenmitteilung der Geschäftsführung zu veröffentlichen. Aktienemittenten, die bereits Quartalsfinanzberichte veröffentlichen, sollten von der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung ausgenommen werden.
Ein Emittent von Aktien oder Schuldtiteln veröffentlicht einen Halbjahresfinanzbericht über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres so schnell wie möglich…
Im Zwischenlagebericht sind mindestens die wichtigen Ereignisse des Berichtszeitraums im Unternehmen des Emittenten und ihre Auswirkungen auf den verkürzten…
Ein Emittent veröffentlicht seinen Jahresfinanzbericht spätestens vier Monate nach Ende jedes Geschäftsjahres und stellt sicher, dass er mindestens zehn Jahre…
gegebenenfalls einer Zwischenbilanz, die für einen Zeitpunkt erstellt ist, der nicht vor dem ersten Tag des dritten der Aufstellung des Spaltungsplans…
In den Zwischenlageberichten haben die Emittenten von Aktien zumindest die folgenden Geschäfte als wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und…
Die Intendantin oder der Intendant hat spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht aufzustellen. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.