Gesetze
Gesetz wird geladen …
Tunnel, deren Entwurf nicht bis zum 1. Mai 2006 von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, fallen in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie.
Die Inbetriebnahme dieser Tunnel erfolgt nach dem Verfahren des Anhangs II.
Die Verwaltungsbehörde bewertet Tunnel, deren Entwurf bereits genehmigt wurde, die aber bis zum 1. Mai 2006 nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben sind,…
Die Verwaltungsbehörde bewertet Tunnel, die am 30. April 2006 bereits für den allgemeinen Verkehr freigegeben sind, bis zum 30. Oktober 2006 hinsichtlich ihrer…
Nach einer Prüfung nach dem in Artikel 17 Absatz 2 genannten Verfahren kann eine Übertragung dieser Ausnahmegenehmigung auf andere Tunnel gestattet werden.
Diese Richtlinie gilt für alle Tunnel des transeuropäischen Straßennetzes mit einer Länge von mehr als 500 m, unabhängig davon, ob sie sich im Betrieb, im Bau…
In Artikel 52 wird folgender Absatz angefügt: „Absatz 1 und Absatz 2 gelten nur für Vorhaben, die vor dem 13. Oktober 2009 genehmigt werden und wenn von den für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.