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Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 1. Mai 2006 Namen und Anschrift der Verwaltungsbehörde mit. Sie teilen eventuelle spätere Änderungen dieser Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten mit.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 1. September 2013 die Namen und Anschriften der benannten zuständigen Behörden und — sofern vorhanden — der…
Bis spätestens zum 30. Dezember 2023 teilen die Mitgliedstaaten der Kommission die Namen, Anschriften und Kontaktdaten der zuständigen Behörden gemäß Absatz 1…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 9. Juni 2016 mit, welche zuständigen Behörden sie benannt haben. Sie teilen der Kommission umgehend jede…
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission spätestens am 25. Dezember 2008 die Namen und Anschriften der zuständigen Behörde oder Behörden und alle…
Die Mitgliedstaaten melden der Kommission bis zum 1. Mai 1995 die zuständigen Behörden. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission unverzueglich alle späteren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.