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Den betroffenen Drittstaatsangehörigen sollte in Anbetracht ihrer Schutzbedürftigkeit Unterstützung gemäß dieser Richtlinie gewährt werden. Diese Unterstützung sollte es ihnen erlauben, sich zu erholen und dem Einfluss der Täter zu entziehen. Zur medizinischen Behandlung, die den in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden Drittstaatsangehörigen zu gewähren ist, gehört, soweit angemessen, auch eine psychotherapeutische Behandlung.
Der Zugang zur medizinischen Versorgung, einschließlich physischer und psychologischer Betreuung, sollte für Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft oder der…
Die Mitgliedstaaten stellen die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe für Drittstaatsangehörige zur Verfügung, die nicht über ausreichende Mittel…
In Haft genommene Drittstaatsangehörige sollten eine menschenwürdige Behandlung unter Beachtung ihrer Grundrechte und im Einklang mit dem Völkerrecht und dem…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass den betroffenen Drittstaatsangehörigen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, die Mittel zur Sicherstellung ihres…
Die Mitgliedstaaten sollten prüfen, ob sie gemäß ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften Drittstaatsangehörigen, die in den Anwendungsbereich dieser…
Den betroffenen Drittstaatsangehörigen wird der Zugang zu bestehenden Programmen oder Maßnahmen für die Rückkehr in ein normales soziales Leben, einschließlich,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.