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Die vorliegenden Maßnahmen greifen die im Beschluss des Schengener Exekutivausschusses (SCH/Com-ex (94) 17, 4. Rev.) vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten auf; diese sollen es ermöglichen, die Grenzkontrolle intensiver zu gestalten und über ausreichend Zeit zu verfügen, um alle Reisenden bei der Grenzkontrolle eingehender und genauer zu überprüfen, da den für die Durchführung dieser Kontrollen zuständigen Behörden die Angaben über die beförderten Personen bereits übermittelt wurden.
Soweit die Behörden anderer Schengen-Staaten über Entscheidungen nach Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, die durch die Ausländerbehörden getroffen…
Die zuständigen Behörden verfügen über schriftliche Verfahren für die Übertragung von Kontrollaufgaben an Kontrollstellen gemäß Artikel 27 Absatz 5 der…
Es sollten Maßnahmen für die Kontrollen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und der vorliegenden Verordnung…
Das Inkrafttreten dieses Beschlusses sollte die Übermittlung von SIS-Echtdaten an die betroffenen Mitgliedstaaten ermöglichen. Die konkrete Verwendung dieser…
Die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden, Zollbehörden und anderen relevanten Behörden, die mit Sendungen aus…
Die Richtlinie 95/46/EG findet auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörden der Mitgliedstaaten Anwendung. Das bedeutet, dass zwar die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.